Die Elternkammer möge auf ihrer Sitzung am 08.04.2025 wie folgt beschließen:
Wir fordern die Einführung technischer Maßnahmen und klarer Handlungsempfehlungen an die Schulen, um den Jugendmedienschutz auf schulischen Endgeräten auch außerhalb des Schulnetzwerks sicherzustellen.
Wir fordern die Behörde auf, technische Möglichkeiten für einen plattformunabhängigen Jugendmedienschutz umzusetzen, sodass schulische Endgeräte auch außerhalb des Schulnetzwerks den notwendigen Schutz gewährleisten können.
Die Elternkammer Hamburg schlägt vor, dass die Geräte einen Jugendschutz nutzen, der unabhängig von der Infrastruktur verbindlich gesetzt ist und eine Möglichkeit bietet, Jugendschutz zentral zu gewährleisten.
Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Eltern über die technischen Kenntnisse oder Ressourcen verfügen, um eigenständig für einen ausreichenden Schutz ihrer Kinder im digitalen Raum zu sorgen. Schulen und die Schulbehörde tragen daher eine Mitverantwortung, da diese Geräte von den Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden und nicht selten auch im privaten Umfeld genutzt werden müssen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum sollte unabhängig vom Standort und den individuellen Möglichkeiten der Eltern oberste Priorität haben.
Antragssteller:
ADZL
Elternkammer Hamburg – Antragstellendes Gremium
info@elternkammer-hamburg.de