Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 08.04.2025 wie folgt beschlossen:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert alle Schülerinnen und Schüler mit einem formellen Schülerausweis mit den notwendigen Angaben sowie Lichtbild auszustatten, aus dem die Schulzugehörigkeit hervorgeht.
Allen Schülerinnen und Schülern steht die Möglichkeit offen, das kostenlose hvv-Deutschlandticket für Schülerinnen und Schülern zur Nutzung des ÖPNV zu erhalten. Dieser ist jedoch lediglich in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, auf dem die Schülerin oder der Schüler einwandfrei als solche identifiziert werden kann.
Gleiches gilt auch bei Monats- oder Abonnementskarten oder Sonderfälle wie die Bearbeitung verloren gegangener Karten des HVV und ähnliches.
Ein Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis, sofern ausgestellt) enthält zwar das Lichtbild der Inhaberin bzw. des Inhabers, kann diese Person jedoch nicht als Schülerin oder Schüler einer Schule ausweisen.
Darüber hinaus erleichtert der Schülerausweis Hamburger Schülerinnen und Schülern die Nutzung vergünstigter Angebote, etwa in den Hamburger öffentlichen Bücherhallen oder Museen, aber auch den Statusnachweis für vergünstigte kommerzielle Angebote. Gleichzeitig befördert er zudem auch eine Identifikation mit der eigenen Schule.
Deshalb begrüßen wir die Regelung des §15 SchulDSV. Leider kommen nicht alle Schulen, insbesondere Grundschulen, dieser Regelung, nach.
Technisch ist die Ausgabe solcher Ausweise dezentral – d.h. in den Schulbüros – zum Beispiel mit Hilfe von Plastikkartendruckern kostengünstig realisierbar.
Antragssteller:
Arbeitsgruppe für Grundschulen und frühkindliche Bildung