Kreiselternrat

Wie setzt sich der Kreiselternrat zusammen?

Hamburg ist in 15 Schulkreise eingeteilt – zusätzlich gibt es je einen überregionalen Schulkreis für die ReBBZ & Sonderschulen und die beruflichen Schulen.
Aus jeder Schule entsendet der Elternrat eine Delegierte oder einen Delegierten sowie eine Stellvertretung in den Kreiselternrat (KER).
An großen Schulen mit über 800 Schülerinnen und Schülern kommen jeweils zwei Delegierte und zwei Stellvertretungen hinzu. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrats.

Die zuständige Schulaufsicht nimmt regelmäßig an den monatlichen Sitzungen teil und steht den Eltern für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Was macht der Kreiselternrat?

Der Kreiselternrat berät zu allen Themen, die den jeweiligen Schulkreis betreffen. Dabei unterstützt die Schulbehörde, indem sie Informationen und Referenten bereitstellt. Die Schulaufsicht ist in jeder Sitzung mit am Tisch und gibt Einblicke in aktuelle Entwicklungen.

Als zentrales Bindeglied verbindet der KER die Schulen eines Schulkreises miteinander, informiert Eltern und Elternräte über wichtige Themen und hält engen Kontakt zur Elternkammer, in die er zwei Mitglieder entsendet. So werden Anliegen aus den Schulen direkt auf Landesebene eingebracht.

Die Kreiselternräte beteiligen sich aktiv an der bildungspolitischen Diskussion und geben bei Bedarf öffentliche Stellungnahmen ab. Außerdem entsenden sie Vertreter:innen in die regionalen Bildungskonferenzen.

Wenn es um wichtige strukturelle Entscheidungen im Schulkreis geht – etwa eine Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen –, werden die Kreiselternräte frühzeitig beteiligt und angehört.

Angebote durch das ZSJ für Kreiselternräte (ZSJ)

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