Die Elternkammer möge auf ihrer Sitzung am 08.04.2025 wie folgt beschließen:
Wir fordern die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) auf, eine gerechte und praktikable Lösung für die Haftungsfrage bei Leihgeräten zu entwickeln, die Bildungsgerechtigkeit sicherstellt und die finanzielle Belastung von Eltern minimiert.
Die für die Leihgeräte übertragene Haftung an die Sorgeberechtigten ist für viele Familien nicht über Versicherungen zu realisieren und daher ein finanziell nicht tragbares Risiko.
Konkret fordern wir:
1. Die Schulbehörde trägt das Risiko:
- Digitale Leihgeräte werden ausschließlich mit einer für die Sorgeberechtigten kostenfreien Haftungsübernahme durch die BSB ausgegeben.
- Die Übernahme der Haftung durch die Schulbehörde stellt die Bildungsgerechtigkeit wieder her.
2. Klare Kommunikation und Information:
- Für die Übergangszeit müssen Eltern umgehend, umfassend und für alle verständlich über die Haftungsregelungen für bereits ausgegebene Leihgeräte informiert werden.
- Dazu gehört auch eine einfache Erläuterung, welche Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Geräteschutz) relevant sind und wie Eltern diese gegebenenfalls abschließen können.
- Klare Regelungen müssen geschaffen werden, unter welchen Umständen die Schule oder die Behörde selbst haftet (z. B. bei Diebstahl aus Klassenräumen oder unzureichend gesicherten Bereichen).
- Diese Regeln müssen den Eltern transparent mitgeteilt werden.
Eltern müssen von ihrer Haftung entbunden werden. Eine gerechte Lösung zur Haftungsfrage von Leihgeräten ist essenziell, um allen Schüler:innen die Teilnahme an digitaler Bildung zu ermöglichen.
Wir fordern die Behörde auf, soziale und rechtliche Verantwortung zu übernehmen.
Antragssteller:
ADZL
Elternkammer Hamburg – ADZL