Wer kann mitmachen?
Mitmachen kann jede*r, der das Sorgerecht für ein Kind an der Schule hat.
Der Elternrat wird auf der Elternvollversammlung gewählt, die innerhalb der ersten sechs Wochen nach Schuljahresbeginn stattfindet.
Stimmberechtigt sind die Klassenelternvertretungen – in ihrer Abwesenheit deren Stellvertretungen.
Was macht der Elternrat?
Der Elternrat bespricht Themen, die mehrere Klassen oder die ganze Schule betreffen, und bringt diese in den Austausch mit der Schulleitung und dem Kollegium ein. Damit übernimmt er eine wesentliche Rolle in der Schulentwicklung.
Er setzt seine inhaltlichen Schwerpunkte selbst – häufig in Bereichen, die für viele Eltern relevant sind, zum Beispiel:
- Schulschwimmen
- Handy- und Medienregeln
- Gestaltung von Klassenkonferenzen
- Schulwegsicherheit
- Umgang mit Regelverstößen
Zudem ist der Elternrat gemäß Schulgesetz zu Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung anzuhören, z. B. bei:
- Vertretungskonzepten und Umgang mit Unterrichtsausfall
- gesundem Schulessen
- Entwicklung eines besonderen Schulprofils
Mit wem arbeitet der Elternrat zusammen?
Der Elternrat kooperiert mit der Schulleitung, der Schülerschaft, den Lehrkräften und den Eltern der Schule, entsendet Vertreter*innen in die Schulkonferenz, den Kreiselternrat, die Lehrerkonferenz und den Schülerrat, und in der Regel nimmt die Schulleitung an den Sitzungen teil und berichtet aus der Schule.
Wie arbeitet der Elternrat?
Der Elternrat trifft sich in der Regel monatlich in der Schule. Der Vorstand lädt mit einer Tagesordnung ein.
Alle Klassenelternvertretungen haben Teilnahmerecht; auf Beschluss kann auch schulöffentlich getagt werden.
Der Elternrat kann Lehrkräfte und externe Gäste einladen, wenn es thematisch sinnvoll ist.
Angebote des ZSJ für Elternvertretungen und Elternräte (ZSJ)
Nähere Informationen zu den Wahlen für den Elternrat (ZSJ)
