Mitwirkung von Eltern mit Kindern im Altern von 18 und älter – Beschluss 657-01

Die Elternkammer beschließt in ihrer Sitzung am 17. Januar 2017:

Wir fordern die Schaffung rechtlicher Grundlagen, die eine Elternmitwirkung solange ermöglicht, wie die eigenen Kinder eine staatliche Hamburger Schule besuchen.

 

PDF herunterladen

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen