Informationsmodul zu Cybergrooming und digitaler Kommunikation in Klasse 5 und 6 (Beschluss 746-01)

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 08.07.2025 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg bittet die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ein jährlich stattfindendes Informationsmodul oder eine Unterrichtseinheit für die Jahrgangsstufen 5 und 6 verbindlich einzuführen, mit dem Ziel, altersgerecht über digitale Kommunikation und Risiken in Online-Spielen, sozialen Medien und Messengern, in Bezug auf Cybergrooming und Cybermobbing aufzuklären. Begleitend wäre ein digitales Informationsangebot für Eltern und Erziehungsberechtigte bereitzustellen, z. B. in Form eines Online-Moduls, Webinars oder eines Erklärvideos durch das ZSJ, um auch die Erwachsenen zu sensibilisieren und den Dialog innerhalb der Familien zu fördern.

 

Begründung:

Mit dem Übergang auf die weiterführende Schule erhalten viele Kinder erstmals ein eigenes Smartphone und beginnen Online-Spiele wie Fortnite oder Roblox aktiv zu nutzen. Diese beinhalten häufig Kommunikationsfunktionen wie Text- oder Voice-Chat – und bergen damit auch Gefahren wie Cybermobbing, Grooming, Kontakt mit unbekannten Personen und Verletzungen der Privatsphäre. Gleiches gilt für Messenger wie Snapchat, WhatsApp oder Telegramm oder die vielen Socialmedia-Angebote.

 

Allgemeine Medienerziehung ist wichtig doch häufig noch ohne direkten Bezug – doch gerade diese spezifischen Herausforderungen digitaler Kommunikation in Spielen und sozialen Netzwerken sollten früh und sehr gezielt thematisiert werden.

 

Es existieren bereits vielfältige, praxiserprobte Unterrichtsmaterialien von Organisationen, Medienanstalten und öffentlichen Trägern, die ohne großen Mehraufwand eingesetzt werden können.

 

Beispielhaft sei auf das Angebot des NDR verwiesen:

 

Was ist Cybergrooming? Unterrichtsmaterial für die Schule | ndr.de

 

 

Antragssteller:

ADZL

Elternkammer Hamburg – ADZL

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