Elternkammer Hamburg fordert politische Korrektur: Neue Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz gefährden Inklusion

Die Elternkammer Hamburg fordert mit Beschluss 745-01 die sofortige Aussetzung der neuen
Handreichung „LRS 2025“ sowie eine umfassende Überarbeitung des neu eingeführten
Notenschutz-Paragraphen im Hamburgischen Schulgesetz, der dazugehörigen
Notenschutzverordnung und der alten Regelungen zum Nachteilsausgleich aus 2013.

Die neuen Regelungen greifen aus Sicht der Elternkammer deutlich zu kurz. Beispielsweise
werden Kinder mit Dyskalkulie, Autismus-Spektrum-Störungen oder Aufmerksamkeitsdefiziten
(ADHS / ADS) nicht berücksichtigt, obwohl auch sie häufig Unterstützung im Rahmen eines
Notenschutzes benötigen. „Die aktuellen Vorgaben stellen einen massiven Rückschritt für die
chancengerechte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf dar.”, erklärt
Doreen Seele, Vorsitzende des Ausschusses für Diversität und Inklusion.

Besonders problematisch: Seit dem Schuljahr 2024/25 ist der Zugang zu
Unterstützungsmaßnahmen wie Nachteilsausgleich, Notenschutz und außerunterrichtlicher
Lernhilfe an starre, langwierige und bürokratische Verfahren gekoppelt. Für viele betroffene
Schülerinnen und Schüler bedeutet das: Dringend benötigte Hilfen kommen zu spät oder gar nicht
– mit langfristigen Folgen für ihre schulische und persönliche Entwicklung.

Die Elternkammer kritisiert zu dem, dass medizinische Diagnosen von Fachärztinnen und
Fachärzten keine Anerkennung mehr finden. Stattdessen setzen die neuen Regelungen
ausschließlich auf schulinterne Testverfahren wie z.B. Schnabel-Tests. Dies führt nicht nur zu
zusätzlicher Bürokratie, sondern benachteiligt insbesondere Kinder mit Legasthenie oder
Dyskalkulie gravierend.

Zudem wurden bewährte Unterstützungsinstrumente, wie etwa mündliche Prüfungsformate oder
die Reduzierung von Hausaufgaben, ersatzlos gestrichen. „Das widerspricht nicht nur
zeitgemäßen pädagogischen Prinzipien, sondern auch dem Anspruch auf eine inklusive, gerechte
Bildung.”, so Doreen Seele weiter.

Mit dem Beschluss bekräftigt die Elternkammer Hamburg ihre langjährige Haltung: „Inklusion darf
nicht an formalen Hürden scheitern. Die schulische Unterstützung muss sich an den tatsächlichen
Bedürfnissen der Kinder orientieren – nicht an verwaltungstechnischen Vorgaben.
Bildungsgerechtigkeit darf kein Lippenbekenntnis bleiben – sie muss im Schulalltag konkret
erfahrbar sein.“, sagt Simone Kohl, Vorsitzende der Elternkammer Hamburg.

Elternkammer Hamburg
Der Vorstand

E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de

Web: www.elternkammer-hamburg.de

Beschluss der Elternkammer Hamburg 745-01

PDF Download

Nach oben scrollen